Damit Sie Ihren Steuerpflichten nachkommen können, müssen Sie
Geschäftsunterlagen und alle geschäftlichen Belege aufbewahren, auch die für die Vorbereitung Ihrer Existenzgründung wie z. B. Reisekosten und Beratungshonorare. Solche Vorlaufkosten sind bereits Betriebsausgaben und können steuermindernd geltend gemacht werden.
Geschäftsvorgänge sorgfältig aufzeichnen: als Kleingewerbetreibender oder Freiberufler in Form eines Kassenbuches oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung; als Kaufmann in Form einer ordnungsgemäßen (doppelten) Buchführung und einer Bilanz zum Jahresabschluss; als Handelstreibender zusätzlich in Form eines Wareneingangs-/Warenausgangsbuches
Steuererklärungen abgeben
Steuer-Vorauszahlungen leisten und Steuerbescheide bezahlen.