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Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

 

  • Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine neue Rechtsform für Freie Berufe, die eigenverantwortlich mit Partnern zusammen arbeiten wollen. Sie hat vieles mit der OHG gemeinsam.
     
  • Für Berufsgruppen, denen die Rechtsform der GmbH verwehrt oder zu aufwendig ist, ist die Partnergesellschaft eine attraktive Alternative zur Sozietät (GbR).
     
  • Für Kooperationen unterschiedlicher Freier Berufe ist diese Form geeignet.
     
  • Die Partnerschaftsgesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter; für Fehler in der Berufsausübung haftet jeweils nur der handelnde Partner.
     
  • Freiberufler, deren Haftung per Berufsgesetze und -verordnungen beschränkt ist, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen.
     
  • Die Gesellschaft muss in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.
     

 

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