Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine neue Rechtsform für Freie Berufe, die eigenverantwortlich mit Partnern zusammen arbeiten wollen. Sie hat vieles mit der OHG gemeinsam.
Für Berufsgruppen, denen die Rechtsform der GmbH verwehrt oder zu aufwendig ist, ist die Partnergesellschaft eine attraktive Alternative zur Sozietät (GbR).
Für Kooperationen unterschiedlicher Freier Berufe ist diese Form geeignet.
Die Partnerschaftsgesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter; für Fehler in der Berufsausübung haftet jeweils nur der handelnde Partner.
Freiberufler, deren Haftung per Berufsgesetze und -verordnungen beschränkt ist, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Die Gesellschaft muss in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.