Existenzgründer haben jetzt auch die Möglichkeit, eine kleine AG allein zu gründen (als alleiniger Aktionär - und Vorstand -, jedoch zusätzlich 3 Aufsichtsräte).
Sie können weitere Anleger an Ihrem Vorhaben durch die Ausgabe von Aktien an der Gesellschaft beteiligen.
Der Mindestbetrag für das haftende Grundkapital beträgt 50.000 Euro.