Falls Sie verpflichtet sind Strommengen, die Sie an Dritte weitergeben messtechnisch zu erfassen und zu melden, sollen Sie dies nicht ignorieren. Zum Stichtag 31.12.2020 drohen ihnen sonst erhebliche Mehrkosten.
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Falls Sie verpflichtet sind Strommengen, die Sie an Dritte weitergeben messtechnisch zu erfassen und zu melden, sollen Sie dies nicht ignorieren. Zum Stichtag 31.12.2020 drohen ihnen sonst erhebliche Mehrkosten.
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