MWB Vermögensverwaltung AG sieht Schweizer Lebensversicherungen im Vorteil Geschrieben am Sonntag, 11. Januar 2009 von firmenpresse MWB Vermögensverwaltung AG: „Alternativen zur neuen Erbschaftssteuer“

Appenzell, im Januar 2009: Am 1. Januar 2009 ist in Deutschland die neue Erbschaftssteuer in Kraft getreten. Auch direkte Angehörige müssen unter Umständen mehr Erbschaftssteuer entrichten – für eine optimale Altersvorsorge der Hinterbliebenen empfehlen die Finanzexperten der MWB Vermögensverwaltung AG Schweizer Lebensversicherungen als sinnvolle Anlage. Nichteheliche Lebenspartner und Verwandte wie Geschwister, Nichten oder Neffen zahlen im Erbfall ab sofort deutlich höhere Steuersätze.

Deutlich höhere Steuersätze zahlen ab sofort nichteheliche Lebenspartner als auch Geschwister und entfernte Verwandte wie Nichten und Neffen. Fachanwälte für Erbrecht, wie Klaus Becker aus Aachen, kritisieren die neue Gesetzeslage und rechnen für diese Personengruppen im Erbfall mit Steuersätzen von 30 bis 50 Prozent. „Da es in Deutschland zunehmend kinderlose Erblasser gibt, werden gerade diese Fälle immer zahlreicher“, ergänzt der Experte. Erwartet wird von den Fachleuten sogar ein Boom bei Adoptionen von Erwachsenen, weil nur so der Wechsel aus der teuren in die günstige Erbschaftsteuerklasse I möglich ist.

Die MWB Vermögensverwaltung AG weist zusätzlich darauf hin, dass bei Ehepartnern oder Kindern zwar die Freibeträge erhöht wurden, in vielen Fällen dennoch mehr Steuern an den Fiskus abgetreten werden müssen. Erbt etwa die Ehefrau ein Haus im Wert von einer Million Euro und vermietet bzw. verpachtet sie die Immobilie, muss sie trotz höherem Freibetrag dem Finanzamt 41 Prozent mehr Steuern überweisen als bisher (alt: 43.950 Euro, neu: 75.000 Euro).

Alternativen zur neuen Erbschaftssteuer auch im Hinblick auf eine optimale finanzielle Versorgung der Hinterbliebenen finden Anleger in den Schweizer Lebensversicherungen der MWB Vermögensverwaltung AG aus Appenzell. Die erfahrenen Vermögensverwalter der MWB Vermögensverwaltung AG entwickeln dazu gemeinsam mit etablierten Fondsgesellschaften passende Anlagestrategien. Dabei profitieren auch deutsche Anleger von bestimmten Schweizer Steuervorteilen, zum Beispiel mit dem Konkurs- oder Erbprivileg bei Lebensversicherungen. Damit haben Anleger und deren direkte Angehörige die Möglichkeit, ihr Anlagekapital auch im Falle eines Konkurses vor Pfändung zu schützen.


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