Die bessere Alternative: US Corporation & Co. KG Geschrieben am Donnerstag, 08. Januar 2009 von firmenpresse

Als besondere Mischform einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft bekannt ist die GmbH & Co. KG. Der Clou hierbei: der Komplementär ist keine Privatperson, die mit ihrem Privatvermögen haftet, sondern in diesem Fall eine Kapitalgesellschaft. So kann man als Komplementär seine Haftung beschränken.
Wegen des bürokratischen Gründungsaufwandes und dem Gründungsmindestkapitals von EUR 25.000 für die Gründung einer GmbH stellt die US-amerikanische Corporation eine ernsthafte Konkurrenz für die deutsche GmbH & Co. KG dar. Befürworter dieser Alternative schwärmen von der unbürokratischen und schnellen Gründungen einer solchen Corporation. Die Corporation & Co. KG ist daher eine interessante Alternative, bei welcher der Vollhafter (Komplementär) eine US-Aktiengesellschaft (Inc.) ist. Anders als
bei der Gründung der GmbH wird bei der Gründung der US-Corporation kein Mindestkapital verlangt.
Auch eine einzelne Person kann eine solche Corporation & Co. KG gründen, da er nach dem amerikanischen Recht als Einzelperson eine Corporation gründen darf und dann gleichzeitig auch einziger Kommanditist der KG ist. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass ein Director
US-Staatsbürger sein muss, und Zusammenkünfte der Directors können sowohl in den USA als auch im Ausland stattfinden. Ideal ist diese Konstruktion für diejenigen, die gerne nach außen mit einer deutschen Firma operieren wollen, gleichzeitig aber das hohe private Haftungsrisiko der KG minimieren möchten.

Die Vorteile der Corporation & Co. KG im Überblick:
• Haftungsbegrenzung: Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt die GmbH die Haftungsbegrenzungsfunktion, bei der Corporation & Co. KG wird diese Aufgabe durch die
Corporation übernommen.
• geringer Kapitalbedarf: Anders als bei der GmbH & Co. KG ist ein Mindestkapital für den Komplementär nicht erforderlich. Es muss kein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000
Euro in Bar vorgehalten werden. Ist der Gründer daneben auch noch Kommanditist der KG, so muss er als solcher eine eigene Einlage in die KG einbringen, wobei er die Höhe der Einlage
selbst bestimmen kann.
• einfache, schnelle und kostengünstige Gründung: Die Gründung einer US-Corporation ist nach Auskunft der US AG 24 Inc. einfach: Da für die Registrierung eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, sondern das Einreichen der Gründungsunterlagen ausreicht, kann die USCorporation
innerhalb von 72 Stunden gegründet werden; im Eilfalle sogar auch in 24 Stunden. Dienstleister wie die US AG 24 Inc. übernehmen den gesamten Registrierungsvorgang beim
Secretary of State. Da jede Corporation auch einen so genannten Resident Agent in Florida haben und die Büroadresse identisch mit dem Registered Office sein muss, bieten diese Dienstleister diesen Service häufig mit an.
Während das Kürzel „Inc.“ hier zu Lande vielleicht etwas skeptisch betrachtet wird, ist es weltweit bekannter als die GmbH“, gibt die US AG 24 Inc. zu bedenken.


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