EU-Führerschein aktuelle Information Geschrieben am Mittwoch, 26. November 2008 von firmenpresse

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Urteil vom 29. April dieses Jahr entschieden, dass jeder EU-Führerschein in jedem EU-Land gültig ist und anerkannt werden muss. Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat, eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung nachzuweisen. Der Frankenthaler Rechtsanwalt Werner Säftel hat das Urteil in Luxemburg erstritten. Er vertrat einen Autofahrer, der gegen den Entzug seines niederländischen Führerscheins durch die deutschen Behörden klagte und schließlich Recht bekam. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. „Das Urteil ist die letzte Instanz“ sagt Werner Säftel, „das an Klarheit nicht zu überbieten ist. Das Urteil betont den Gedanken des gegenseitigen Vertrauens in Europa auf den wir uns endlich einmal besinnen sollten“, so Säftel weiter, „und nicht meinen, wir müssten in Deutschland einen sonderweg gehen“. Der Sonderweg MPU ist nämlich in den übrigen europäischen Ländern nicht bekannt.

Nach aktuellen Informationen aus Brüssel und der Analyse des EUGH-Urteils zum Führerscheinerwerb vom 26.06.2008 durch Rechtsexperten und EU Verkehrsjuristen steht fest, das die Nutzung von EU-Führerscheinen darf nicht untersagt werden, so diese unter Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften des Führerscheinausstellenden Landes erworben wurden. Jedoch darf die Nutzung einer Fahrererlaubnis untersagt werden so diese on der Sperrfrist oder ohne ein Wohnsitznahm erfolgte.

Mehr auf unsere Homepage www.abc-eu-fs.de oder telefonisch 05341-1863060


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