Bundesrat stimmt Erhöhung der Sachbezüge für 2009 für Restaurant Schecks zu Geschrieben am Montag, 10. November 2008 von firmenpresse Maximaler Scheckwert für den Sodexo Restaurant Pass steigt jetzt auf 5,83 Euro

Frankfurt, 07. November 2008 - (NBASOPM09112008) - Mit dem heutigen Beschluss zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung [SVeV] steigen die Sachbezüge unter anderem für Essensmarken. Der Entscheid des Bundesrates gleicht die Sachbezugswerte in der SVeV für das kommende Jahr an die erwartete Verbraucherpreisentwicklung an. Im Bereich der Mitarbeiterverpflegung bedeutet dies eine Anhebung des Tagessatzes um 2,3 Prozent ab 2009. Während also bislang bei unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb für ein Mittagessen 2,67 Euro gewährt wurden, können ab 1. Januar 2009 dann 2,73 Euro angesetzt werden. Für Unternehmen ohne Kantine ergibt sich so bei einem gleichbleibenden steuerfreien Betrag in Höhe von 3,10 Euro ein neuer staatlich geförderter Satz von 5,83 Euro anstelle von bislang 5,77 Euro.

Antizipierte Verbraucherpreisentwicklung
Der Bundesrat folgt mit der heutigen Entscheidung einem Beschluss des Bundeskabinetts. Erklärter Wille der Bundesregierung war es, daß die Werte für die Sachbezüge 2009 an die erwartete Verbraucherpreisentwicklung angepasst werden.
"Wenngleich die Erhöhung zunächst gering erscheint, so können kleine und mittelständische Unternehmen doch von den gleichen steuerlichen Vorteilen profitieren, wie Großunternehmen. Allen stehen ab sofort 5,83 Euro pro Arbeitstag und Mitarbeiter zur Verfügung. Mit der staatlich geförderten Mitarbeiterverpflegung lässt sich dieses Potential gezielt ansprechen", skizziert George Wyrwoll, Corporate Relations Manager bei Sodexo, die neuen Möglichkeiten.

Mit Essenschecks das steuerliche Förderungspotential rechtskonform ansprechen
Der neue Sachbezugswert erhöht den Spielraum für Restaurant Schecks. Sie sind eine gefragte Alternative für Unternehmen ohne Kantine oder wenn Mitarbeiter an verschiedenen Betriebsstandorten gleichbehandelt werden sollen. Mit dem neuen Satz sind monatlich pro Arbeitnehmer 87,45 Euro, im Jahr sogar ein Gesamtbetrag von bis zu 1.282,60 Euro als Mittelzufluss möglich, auf den weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen. So lässt sich auf einfache Weise der Nettolohn der Mitarbeiter effizient erhöhen; im Durchschnitt ergibt sich ein Potential von drei bis vier Prozent.


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