Flexi II: Stellungnahme der DBZWK zum Gebot der sicheren Vermögensanlage für Wer Geschrieben am Montag, 27. Oktober 2008 von firmenpresse Mit großer Wahrscheinlichkeit tritt zum 1.1.2009 das vom Bundesministerium entwickelte Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeiten (Flexi II) in Kraft. Bereits vor 10 Jahren wurden mit dem sogenannten „Flexi-Gesetz“ die Grundfesten für Langzeitkonten geschaffen und bieten bereits seit 1998 die Möglichkeit geleistete Arbeitszeit in einem besonderen Wertguthaben anzusammeln und zu einem künftigen Zeitpunkt zur kurz-, mittel- aber auch längerfristigen Freistellung von der Arbeit einzusetzen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Flexi II setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages vom 11.11.2005 nun um und trägt dem besonderen Stellenwert von Langzeitkonten Rechnung. Das Gesetz, das am 13. August im Kabinett verabschiedet wurde und zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, ist eines der modernsten und wichtigsten Gesetze unserer Zeit.

Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes liegt in der Verbesserung der insolvenzrechtlichen Absicherung von Wertguthaben. Hier darf nicht übersehen werden, dass Wertguthaben im Regelfall aus Vergütungsansprüchen des Beschäftigten für bereits erbrachte Arbeitsleistung bestehen und damit nicht mehr zur uneingeschränkten Disposition des Arbeitgebers stehen können und dürfen.

In diesem Zusammenhang ist es die Bestrebung des Gesetzgebers, im Bezug auf Rückdeckungsanlagen von Zeitwertguthaben, in Anlehnung an die Vorschriften des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV), das Gebot der sicheren Anlage mit der Maßgabe einzuführen, dass eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds nur noch bis zu einer Höhe von maximal 20 % zulässig ist. Zudem muss ein Rückfluss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens mindestens in der Höhe des angelegten Entgeltumwandlungs-betrages gewährleistet ist.

Harald Röder, Geschäftsführer der Deutschen Beratungsgesellschaft für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle mbH (DBZWK) und renommierter Wirtschaftsautor/Buchautor, begrüßt die Maßnahmen, die durch das Flexi II- Gesetz in Kraft treten. Röder: „Während Banken, Fondsgesellschaften und andere Unternehmen gegen die neuen Regelungen seit Monaten Sturm laufen, unterstützen wir das Gesetzesvorhaben für eine sichere Vermögensanlage von Wertguthaben vollinhaltlich“.

Bereits seit Jahren setzt die DBZWK und Ihre Kooperationspartner mit dem Innovationsmodell Lebensarbeitszeitkonten® auf ein Wertgarantie-System, das ohne Veränderung mit dem neuen Flexi II Gesetz konform läuft. Die komplette Stellungnahme ist als PDF kostenfrei downloadbar unter: http://www.dbzwk.de/pdf/lohngehalt.pdf


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