Abgeltungssteuer: Freistellungsaufträge auch für Kleinstbeträge stellen Geschrieben am Montag, 06. Oktober 2008 von firmenpresse

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im kommenden Jahr werden sämtliche
Zinserträge besteuert, unabhängig von ihrer Höhe. Damit entfällt die Regelung für so
genannte Bagatellbeträge (bisheriger Paragraph 43 Abs.1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. B EstG).
Darauf weist das Bundesministerium der Finanzen in einer Antwort auf eine Anfrage der
Finanz-Website www.alles-zur-abgeltungssteuer.de hin. Bei den Kleinstbeträgen handelt
es sich um Zinserträge von unter 10 Euro je Einlagenkonto.

Betroffen von der ab 1. Januar 2009 geltenden Neuregelung sind u.a. verzinste Giro- und
Kreditkartenkonten, Sparbücher mit Kleinsteinlagen, etwa bei Kindern, aber auch
Genossenschaftskonten mit geringer Verzinsung, die nur kleine Renditen abwerfen.

Für Kontobesitzer bedeutet das: Zinserträge sollten für alle Konten freigestellt werden.
Entsprechende Freistellungsaufträge in Höhe von bis zu 801 Euro bzw. 1602 Euro
(Zusammenveranlagte) können bei der jeweiligen kontoführenden Stelle abgegeben
werden. Für Personen mit niedrigem Einkommen, etwas Rentner, Kinder oder
Geringverdiener, empfiehlt es sich, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung
zu beantragen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung führt die Bank keine
Steuern ans Finanzamt ab.

Daher gilt: Kontobesitzer sollten jedem Kreditinstitut, bei dem sie mindestens ein Konto
führen, einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung geben –
beispielsweise auch dem Geldinstitut, bei dem ihre Mietsicherheit auf einem Sparbuch
hinterlegt ist. Andernfalls müssen Sie die abgeführte Steuer entweder abschreiben – oder
sich mühselig über die Steuererklärung zurückholen.

Hintergrund: Die Abgeltungssteuer kommt. Ab nächstem Jahr werden Kapitalerträge nicht
mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt, sondern mit einer pauschalen
Steuer von bis zu 28 Prozent. Was da genau auf wen zukommt, darüber informiert die
unabhängige Finanz-Website Alles-zur-Abgeltungssteuer.de. Betreiber der Website sind
die beiden Hamburger Wirtschaftsjournalisten Holger Iburg und Gerke Dunkhase. Hier
finden Anleger alle wichtigen Informationen zur Abgeltungssteuer – unabhängig und
kompetent recherchiert.


Veröffentlichung nur mit Hinweis bzw. Verlinkung auf die Website.


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