Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. bekamen insgesamt 10 Millionen Euro e Geschrieben am Montag, 08. September 2008 von firmenpresse Am 10. September schauen Millionen Pendler nach Karlsruhe. Dann wird verhandelt, ob die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist. Viele Experten sind überzeugt, dass die Richter in Karlsruhe zugunsten der Pendler entscheiden. Bereits ergangene Urteile von Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof weisen darauf hin. Auch die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ist überzeugt, dass Karlsruhe im Sinne der Pendler urteilen wird.

Bei dem Lohnsteuerhilfeverein waren mehr als die Hälfte der für die Mitglieder erstellten Steuererklärungen von der Kilometerkürzung betroffen. Aufgrund der Unsicherheit unter den Steuerzahlern hat man in den Beratungsstellen bundesweit verstärkt auf das Thema aufmerksam gemacht und die Mitglieder individuell beraten, ob sich ein Einspruch gegen den vorläufigen Steuerbescheid 2007 lohnt. Diese Möglichkeit hatte das Bundesfinanzministerium mit einer Anweisung geschaffen, die besagt, dass nach Einspruch die Pendlerpauschale vorläufig doch noch ab dem 1. Kilometer zu gewähren ist.

In ca. 35.000 Fällen haben sich die Mitglieder entschlossen, mit Unterstützung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Einspruch einzulegen. Sie haben im Schnitt 300 Euro Steuerrückzahlungen erhalten – insgesamt waren es mehr als 10 Millionen Euro.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. geht davon aus, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auch alle anderen Mitglieder zu ihrem Recht kommen, die von der Kürzung der Pendlerpauschale betroffen sind. Sie profitieren davon, dass alle Steuerbescheide 2007 in dieser Hinsicht offen sind.


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