Kraft-Wärme-Kopplung: Neue Förderung Geschrieben am Montag, 08. September 2008 von firmenpresse Seit dem 1. September 2008 ist die Investitionsförderung für Mini-KWK möglich und die Novellierung des KWK-Gesetzes steht für den Jahresanfang 2009 an.

Die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung soll nach dem Willen der Bundesregierung massiv vorangetrieben werden und bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 25 Prozent an der Stromerzeugung erreichen. Damit dies gelingt, wird die Förderung von KWK-Anlagen neu geordnet und ausgebaut. Zwei wichtige Termine für die Kraft-Wärme-Kopplung stehen dabei an: der 1. September 2008 und der 1. Januar 2009.

Ab dem 1. September 2008 wird die Neuerrichtung von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis zu einer Leistung von 50 Kilowatt (Mini-KWK) mit einem Zuschuss gefördert, der sich aus der elektrischen Leistung errechnet. Für besonders
umweltfreundliche Anlagen gibt es noch einen Bonus oben drauf.

Und schon am 1. Januar 2009 fällt der nächste Startschuss: Die Novellierung des KWKGesetzes wird in Kraft treten und mit ihr erweiterte Voraussetzungen und Möglichkeiten, um einen Zuschuss für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erhalten. So entfallen erstmals die Größenbeschränkungen geförderter Anlagen und besteht die Möglichkeit, auch selbst genutzten Strom mit der Einspeisevergütung fördern zu lassen. Anlagen von 10 Kilowatt sind ebenso förderfähig wie Anlagen von 6.000 MW. Und auch ältere Anlagen müssen nicht leer ausgehen.
Doch vor die Förderung hat der Gesetzgeber eine Menge Arbeit gesetzt: Von der Anzeige und dem Nachweis der Inbetriebnahme über ein Sachverständigengutachten bis hin zur Berichterstattung über die erzeugten Strom- und Wärmemengen. Und: Bei 750 Millionen Euro Fördervolumen im Jahr ist Schluss, anteilige Kürzungen der Fördersummen sind für diesen Fall angekündigt. Belegexemplar erwünscht


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