Auer Witte Thiel begrüßt Urteil: Eltern haften auch für Ihre Kinder bei Telefond Geschrieben am Samstag, 06. September 2008 von firmenpresse Auer Witte Thiel verweist auf elterliche Aufsichtspflicht im Konsumverhalten ihrer Kinder – auch bei Telefon- und Vermittlungsdiensten

München, im September 2008: Ein neues Urteil des Amtsgerichts Bonn (AZ 3 C 65/07) bekräftigt die Verantwortlichkeit der Eltern für ihre Kinder auch im Falle von in Anspruch genommenen Telefondienstleistungen. Die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel befürwortet die Entscheidung, dass auch bei kostenpflichtigen Telefondiensten die Eltern in der Haftung stehen. Auer Witte Thiel hat langjährige Erfahrung darin, die Forderungssteller in solchen Fällen zu unterstützen.


Hintergrund des Urteils ist, dass ein Minderjähriger unter Benutzung des Telefonanschlusses der Eltern sich unter Vermittlung über einen Auskunftsdienst erotische telefonische Leistungen eines anderen Unternehmens anbieten ließ. Der Auskunftsdienst hatte den Sohn nach vorheriger Information über die Mehrkosten mit der Erotikhotline verbunden. Nach Ansicht des Vaters hätte die Vermittlungsgesellschaft diese Gespräche nicht verbinden dürfen, da somit die von ihm vorgenommene Sperrung kostenpflichtiger Nummer umgangen werde. Ein etwaiger Vertrag sei sittenwidrig. Überdies sei sein Sohn nicht geschäftsfähig, da er minderjährig ist.
Die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel befürwortet die Argumentation des Gerichts, das die Klage des Vaters abgewiesen hat. „Hier greift zum einem die so genannte Anscheinsvollmacht, denn der Auskunftsdienst musste annehmen, dass der Sohn zum Nutzen des Services berechtigt war“, informiert ein Experte von Auer Witte Thiel. „Zum anderen ist es die Aufgabe solcher Informationsdienste, Rufnummern, Name und Anschrift weiter zu geben und, falls gewünscht, zu verbinden“, erklärt der Experte von Auer Witte Thiel weiter. Wenn der Kläger mit entsprechenden Telefongesprächen seines minderjährigen Sohnes nicht einverstanden ist, hätte er entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen müssen, zum Beispiel auch eine Sperre der Auskunftsrufnummern beantragen. Der Experte von Auer Witte Thiel dazu: „Hier wird wieder deutlich, wie weit die Aufsichtspflicht der Eltern geht. Ob es nun ums Internet geht oder um Telefonate mit kostenpflichtigen Diensten: Die Eltern haften für ihre Kinder.“ Die Kanzlei Auer Witte Thiel unterstützt insbesondere Diensteanbieter und Hotlines bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen. Schon seit Jahren ist die Kanzlei Auer Witte Thiel erfolgreich auf diesem Gebiet tätig.


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