Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Diskriminierung? Nein danke! Geschrieben am Mittwoch, 03. September 2008 von firmenpresse Trotz Zusatzkosten - Firmen profitieren von den gesetzlichen Vorgaben. Unterweisungspflicht birgt latentes Rechtsrisiko für Vorgesetzte

Schüttorf, 03. September 2008 - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist mittlerweile seit zwei Jahren in Kraft. Über die Auswirkungen sind sich Wirtschaft und Politik uneins – das zeigen die aktuellen Kostendiskussionen rund um das AGG. Während die arbeitgebernahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft von 1,73 Milliarden Euro ausgeht, schätzt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die direkten Kosten auf 26 Millionen Euro.

Den zusätzlichen Kosten zum Trotz profitieren Betriebe mittelfristig vom AGG gleich in mehrfacher Hinsicht. „Diskriminierungsschutz wurde in vielen Unternehmen schon vor Einführung des AGG betrieben.“, weiß Manfred Löpker, Arbeitssicherheitsexperte und Geschäftsführer der SLH GmbH. „Und das aus gutem Grund: Eine wertebasierte und nachhaltige Unternehmensführung sorgt für kapitalmarktrelevante Vorteile.“ Wer auf dem internationalen Markt erfolgreich bleiben möchte, verlässt sich z.B. auf ausländische Mitarbeiter, deren Kenntnisse im Umgang mit ausländischen Kunden oder Geschäftspartnern hilfreich sind. Einheitliche Vorgaben wie das AGG machen das Unternehmen auch im Buhlen um internationale Spitzenkräfte attraktiv.

Ziel des AGG ist der Abbau von Ungleichbehandlung, basierend auf Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter ausreichend über die Vorschriften zu informieren. Darüber hinaus muss er dafür sorgen, dass diese in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden. Wird dieser Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen, trägt der Arbeitgeber das volle Rechtsrisiko und muss mit Schadensersatzklagen bis hin zu zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen.

Klassische Betriebsunterweisungen stoßen bei derart umfassenden Schulungsmaßnahmen schnell an ihre Grenzen. Eine Alternative sind computerbasierte Unterweisungssysteme, wie beispielsweise UWEB2000. Jeder Vorgesetzte und Mitarbeiter erhält einen persönlichen Lehrplan und kann sich Lernzeit und –geschwindigkeit individuell einteilen. So wird ermöglicht, dass sich alle Mitarbeiter mit Pflichtthemen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz befassen. „Über die automatische Dokumentation und Steuerung der Schulungen sichern sich Vorgesetzte gleichzeitig gegen mögliche rechtliche Risiken ab.“, bestätigt Löpker. Darüber hinaus reduzieren elektronische Unterweisungssystem Organisationsaufwand und Kosten.

Downloadmöglichkeiten zum Thema AGG finden Sie unter folgendem Link: http://www.uweb2000.de/infopool/uweb-2000-checklisten.html

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