Schadenersatzansprüche im Fall Markus Frick - „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ Geschrieben am Mittwoch, 27. August 2008 von firmenpresse Nieding + Barth raten Anlegern der Rohstoffaktien Russoil, Star Energy und Stargold zu raschem Handeln

Frankfurt am Main, 27.08.2008 – „Eile ist geboten“, kommentiert Andreas M. Lang, Rechtsanwalt und Vorstand bei der Kanzlei Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft die Entwicklungen im Ermittlungsverfahren gegen Markus Frick. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte wegen des Verdachts auf Kursmanipulationen Gelder aus dem Privatvermögen Fricks in Höhe von 80 Millionen Euro sicher. In der Reihenfolge der erwirkten Urteile und Arreste gegen Frick könnte dieses Geld Schadenersatzansprüche ausgleichen. Das sichergestellte Geld steht aber erst dann zur Verfügung, wenn Frick ein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen wird. Dies ist für Kapitalanleger interessant, die gemäß Empfehlungen aus dem Börsenbrief von Frick in die Rohstoffaktienaktien von Russoil, Star Energy und Stargold investierten und Verluste erlitten.

Zunächst jedoch muss der Anleger einen Urteilsspruch gegen Markus Frick erwirken und dann einen so genannten Arrest beantragen, um Zugriff auf das von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Vermögen zu erhalten. Anders als bei einem Insolvenzverfahren wird dieses nicht quotal aufgeteilt. Stattdessen gilt ein strenges Prioritätsprinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. „Unsere Empfehlung für Anleger ist daher, sich über juristische Schritte zu informieren und rechtsanwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen“, sagt Lang. Die Kanzlei Nieding + Barth vertritt in diesem Zusammenhang bereits eine zweistellige Anzahl von Mandanten und hat bereits zahlreiche Klagen gegen Markus Frick eingereicht.


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