IDACON 2008: WEKA MEDIA lädt zum 8. Kongress für Datenschutzbeauftragte ein Geschrieben am Mittwoch, 20. August 2008 von firmenpresse Kissing, August 2008 – Im Zeitalter von Globalisierung, Internet, Computer und Video gestalten sich die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten äußerst komplex und vielfältig. Welche Gesetze sind zu beachten? Welche Pflichten bestehen und welche Risiken gilt es zu umschiffen? Wie organisiert sich ein Datenschutzbeauftragter am besten, um effizient und professionell alle Vorgaben umsetzen zu können? Diese Fragen und noch viele mehr beantworten Datenschutz-Experten im Rahmen der IDACON 2008, die vom 07. – 09. Oktober 2008 in Würzburg stattfindet.

Zum inzwischen 8. Mal treffen sich Datenschützer aus ganz Deutschland auf dem WEKA-Kongress für Datenschutzbeauftragte. Hochkarätige Experten referieren in Würzburg über die neue Rechtslage und geben Praxistipps für die tägliche Arbeit rund um den Datenschutz. Die renommierten Referenten stellen dabei Konzepte und Lösungen aus der Praxis vor, mit denen sich Vorschriften korrekt und zugleich wirtschaftlich umsetzen lassen. Ein wichtiges Anliegen des Kongresses ist dabei auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen und der direkte Dialog mit den Referenten. Am dritten Kongresstag können die Teilnehmer in Intensivseminaren ihre Kenntnisse vertiefen und erhalten weitere Hilfestellungen zur praxisnahen Umsetzung.

Der diesjährige Kongress deckt wieder ein breites Themenfeld ab:

Ist er der Gewinner oder der Verlierer der nächsten Jahre? Die schwierige Rolle des Datenschutzbeauftragten bespricht Dr. Eugen Ehmann, Regierungsvizepräsident von Mittelfranken.

Wie ein datenschutzgerechte Einsatz von Outlook aussieht, erklärt Udo Höhn, Referent beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz. Er nennt Sicherheitsdefizite und klärt, welche Sicherheitsmaßnahmen unbedingt erforderlich sind.

Wichtige Datenschutz-Rechtsfragen im Zusammenhang mit Web 2.0 und Internet-Plattformen, wie z.B. sozialen Netzwerken, Kundenplattformen oder Bewertungsportalen, bespricht Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis. Datenschutzgerechte Lösungen zum Thema Online-Bewerbungen gibt Harald Eul, selbständiger Unternehmensberater für Datenschutz.

Was ist bei der Videoüberwachung erlaubt, was ist verboten? Mit dieser Fragestellung befasst sich Dr. Robert Selk, Partner der Münchner Rechtsanwaltskanzlei SSH.

Wirtschaftsinformatiker Franz-Josef Lang klärt, was Pervasive Computing ist, wer davon betroffen ist und welche Sicherheitsprobleme sich daraus ergeben. Die Frage, was zu beachten ist, wenn Unternehmen ihre Kunden- und Mitarbeiterdaten globalisieren, beantwortet Dr. Rainer Knyrim, Partner der Anwaltskanzlei Preslmayr. Er zeigt Modelle für die Gestaltung des internationalen Datenverkehrs und Praxisbeispiele für die erfolgreiche Lösung von internationalen Vernetzungsprojekten.

Heidi Schuster, Referentin für Datenschutz und IT-Sicherheit in der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft, befasst sich mit den EDV-Mitarbeitern im Unternehmen und mit der Frage, ob der Arbeitsplatz eine Strafbarkeitsfalle für sie darstellt.

Rechtsanwältin Silvia C. Bauer referiert über den Arbeitnehmerdatenschutz. Sie erklärt wie weit der Arbeitgeber gehen darf und wie die Verantwortung des Datenschutzbeauftragten aussieht.

Was ist zu tun, wenn die Einwilligung unwirksam ist? Diese Frage beantwortet Dr. Thomas Schafft Partner der Kanzlei HK Krüger Rechtsanwälte.

Brandaktuelle Fälle der Aufsichtsbehörde bespricht Günther Sreball, Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Hessen. Dazu gehören z.B. Adressermittlung anhand von Einwohnermeldeauskünften und Videoüberwachung bei Verbrauchermärkten.

Das Seminarprogramm am dritten Veranstaltungstag bietet folgende drei Themen:

• Intensivseminar 1: Datenschutz im medizinischen Bereich
Dr. Stefan Heindl, Facharzt für Innere Medizin, Datenschutzbeauftragter

• Intensivseminar 2: IT-Sicherheitstag für Datenschutzbeauftragte
Prof. Dr. Rainer Gerling, IT-Sicherheitsbeauftragter der Max-Planck-Gesellschaft

• Intensivseminar 3: IT-Recht in der betrieblichen Praxis
Niko Härting, Partner der Kanzlei Härtung Rechtsanwälte



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