Der Anwaltsvortrag im juristischen Staatsexamen Geschrieben am Dienstag, 27. Mai 2008 von firmenpresse Kurzvortrag im Juraexamen

Im juristischen Examen in NRW ist es sowohl im 1. juristischen Examen als auch im Assessorexamen Pflicht, einen Vortrag beziehungsweise einen Aktenvortrag zu halten.

Das Kölner Repetitorium Rechtsicher hat sich auf die Vorbereitung auf diesen Prüfungsteil des Juraexamens spezialisiert. Einer der Repetitoren sagte „viele Kandidaten kämpfen gerade im mündlichen Examen mit Prüfungsangst. Das einzige Mittel, das hiergegen wirklich hilft, ist eine solide Vorbereitung. Wenn die Studenten den Aufbau des Themenvortrages und des Fallvortrages verinnerlicht haben, werden sie gleich viel sicherer. Das gleiche gilt für den Referendar. Wir legen besonderen Wert darauf, dass unsere Kursteilnehmer lernen juristisch korrekt zu formulieren und an Ihrer Vortragsart zu arbeiten“.

Rechtsicher bietet laufend Kurse an, die von Referendaren und Studenten aus ganz NRW besucht werden. Insbesondere beim Anwaltvortrag besteht Unsicherheit unter den angehenden Examenskandidaten. „Die Arbeitsgemeinschaften bei den Gerichten sind oft zu unpräzise, was konkrete Tipps anbelangt. Zudem liegt die F II AG schon einige Monate zurück, wenn die mündliche Prüfung bevorsteht. Einige unserer Kursteilnehmer kommen aber auch zu Beginn des Referendariats, um sich gute Noten in den AG´s zu sichern“.


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