Deltoton AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Rundschreiben einer sog. Schutz Geschrieben am Montag, 05. Mai 2008 von firmenpresse Deltoton AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Rundschreiben einer sog. Schutzgemeinschaft

Grundsätzlich verfolgen wir jede unwahre Behauptung, die gegen uns verbreitet wird, gerichtlich - soweit wir die Hintermänner dieser Rundschreiben ermitteln können. In einem solchen Gerichtsverfahren erging zuletzt am 08.04.2008 durch das LG Potsdam ein Beschluss. Dieser verpflichtete die Antragsgegnerin bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes von 250.000,00 € oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, die Verbreitung von unwahren Behauptungen über die Deltoton AG zu unterlassen. Außerdem musste die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens tragen.

Im sich jetzt noch anschließenden Hauptsacheverfahren wird die Deltoton AG darüber hinaus noch Schadensersatz geltend machen.

Es ist von Seiten der Deltoton AG beabsichtigt, weitere Prozesse dieser Art auch gegen andere „Schutzgemeinschaften“ zu führen, um unsere Gesellschafter in Zukunft nachhaltig vor derartig falschen Informationen zu schützen.
Im Ergebnis dient dies der Gesellschaft und den Gesellschaftern.


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