Was hat der Schlips in den AGB verloren? Geschrieben am Montag, 28. April 2008 von firmenpresse Oder warum Sie für Übersetzungen einen Fachmann aufsuchen sollten.

Salzwedel im April 2008 - Der Schlips hat in den AGB natürlich nichts verloren, richtig (jedenfalls nicht, wenn Sie gewerblich tätig sind und keine Schlipse verkaufen). Durch ein maschinelles Übersetzungstool hat es in diesem Fall der Schlips in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschafft. Der “Schlips“ heißt im Englischen „tie“, „tie“ bedeutet jedoch auch „Bindung“, welche schon eher in die AGB gehört. Und genau diese Situation macht auf ein typisches Problem maschineller Übersetzungstools aufmerksam: der Kontext, also der Sinnzusammenhang, wird bei der Übersetzung selten berücksichtigt. Und das ist nur ein Beispiel!

Ein Grund mehr sich bei anstehenden Übersetzungen für einen professionellen Übersetzer zu entscheiden, denn der kennt sich mit so etwas aus.

Mit neuem und 3-sprachigem Webauftritt (www.viva-verbum.de) startet das Übersetzungsbüro Viva Verbum in das 2. Quartal 2008 und bietet online umfassende Informationen zu den gebotenen Dienstleistungen. Die Arbeitssprachen sind dabei Deutsch, Englisch und Französisch, die Spezialisierungen Technik (vorrangig IT) und Wirtschaft.

Das Portfolio von Viva Verbum ist auf die Geschäftswelt zugeschnitten. So übersetzt Viva Verbum Ihre Dokumente, ob allgemeinsprachlicher oder fachlicher Natur, wie z.B. Geschäftsberichte, Pressemitteilungen, Produkthandbücher und Schulungsunterlagen.

Darüber hinaus wird das Übersetzen und Lokalisieren von Software und Websites angeboten. Lokalisieren bedeutet hier die Anpassung an die Wahrnehmungsgewohnheiten der Zielkultur. Ihre Software oder Website mag in einer bestimmten Sprache für eine bestimmte Zielgruppe funktionieren und Interessenten akquirieren, das muss nicht so sein, wenn man sie 1:1 in eine andere Sprache übersetzt. Ein ganz banales Beispiel ist das Kontaktformular: in einem deutschen Formular erfolgt die Zahleneingabe mit einem Punkt als Tausendertrennzeichen, in einem englischen Formular dagegen mit einem Komma. Kommt ein Besucher auf einer Website nicht weiter, so wechselt er zur nächsten Website, eventuell die eines Mitbewerbers. Um es mit den Worten von Willy Brandt zu sagen: „If I’m selling to you, I speak your language. If I’m buying, dann müssen Sie Deutsch sprechen.“ (zu Deutsch: Wenn ich Ihnen etwas verkaufe, dann spreche ich Ihre Sprache. Wenn Sie mir etwas verkaufen, dann müssen Sie Deutsch sprechen.)

Außerdem übersetzt und beglaubigt Viva Verbum Ihre Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, etc.), prüft Ihre Texte auf korrekte Rechtschreibung und Grammatik und bringt Ihre Ton- oder Videoaufnahmen aufs Papier.

Lassen Sie den Schlips nicht in Ihre AGB und kontaktieren Sie Viva Verbum für zukünftige Übersetzungs- und Lokalisierungsprojekte.


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