Erster ProzessGarant Prozesskostenfonds verläuft plangemäß Geschrieben am Donnerstag, 10. April 2008 von firmenpresse Gesellschafter beschließen aus steuerlichen Gründen Verlegung der ersten Vorabausschüttung auf das nächste Jahr

Die Gesellschafter der „Erste ProzessGarant GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG“ haben in der vergangenen Woche einstimmig die Geschäftsführung in ihren Aufgaben bestätigt und einstimmig Entlastung erteilt. Gleichzeitig haben Sie die Verlegung der ersten Vorabschüttung auf das nächste Jahr beschlossen, um die Vorteile des Unternehmenssteuerreformgesetzes zu nutzen. Dabei hätten die Erträge aus den bisherigen Prozessen in vollem Umfang gereicht, die geplante erste Vorabausschüttung in Höhe von 6 Prozent der Beteiligungssumme auch tatsächlich ankündigungsgemäß vorzunehmen.

Die „Erste ProzessGarant GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG“ war 2004 in die Platzierung gegangen und zum Ende 2006 geschlossen worden. Aufgrund des schwierigen Marktumfeldes bei Prozesskostenfonds blieb das Ergebnis des erzielten Eigenkapitals unter dem ursprünglich geplanten Emissionsvolumen. Dennoch konnten mit dem eingeworbenen Anlegerkapital von 155 gutachterlich analysierten Finanzierungsanfragen immerhin 42 Verfahren mit einem Streitwert von knapp 12 Millionen Euro in die Finanzierung genommen werden. Derzeit sind noch 27 Verfahren anhängig oder rechtshängig bei Gericht. Sieben Verfahren konnten verglichen oder gewonnen werden, drei dagegen wurden verloren. Insgesamt fünf Verfahren wurden aufgehoben oder angefochten. „Es handelte sich hierbei um Verfahren, bei denen wir erst im Laufe des Verfahrens erkannt haben, dass die Parteien oder Anwälte falsche Angaben gemacht haben, die den Erfolg der Verfahren fraglich werden ließen“, meint Dr. Franz Sußner, Leiter der Rechtsabteilung der ProzessGarant AG. Diese Verfahren verbucht der Vorstand der ProzessGarant AG, Christian Sußner unter „Erfahrungswerte“. „Wir hätten anfänglich nicht gedacht, dass im Rahmen der Prozessfinanzierung mit allen Bandagen gekämpft wird und selbst Anwälte nicht vor bewusst falschen Aussagen zurück schrecken“, erklärt er. „Wir haben jedoch unser Prüfungsverfahren entsprechend verfeinert und können derartige Vorkommnisse für die Zukunft weitestgehend ausschließen“, erläutert hingegen Dr. Franz Sußner, dem die Prüfung möglicher Finanzierungen zusammen mit einem Team an pensionierten höheren Richtern unterliegt.

Dass Gedeih und Verderb beim Geschäft mit der Prozessfinanzierung vorrangig an der Managementqualität hängt, zeigen die nackten Zahlen: So gingen bei der ProzessGarant AG seit dem Jahre 2004 immerhin 679 Anfragen mit einem Streitwert von deutlich mehr als einer Milliarde Euro ein. „Hiervon wurden immerhin 155 Verfahren näher analysiert und begutachtet, wohinter sich ein Streitwert von rund 55 Millionen Euro verbirgt. Aber auch die anderen Verfahren mussten zunächst gewissenhaft geprüft werden, denn wir nehmen jeden einzelnen Fall sehr ernst“, erklärt der Rechtsexperte und erfahrene Gerichtsspezialist Dr. Franz Sußner. Im Ergebnis geht er davon aus, dass die noch offenen 27 Verfahren ein interessantes Ertragspotential für die klagenden Mandanten, aber auch für die Fondsgesellschaft und deren Anleger haben. Obwohl der Fonds geschlossen ist, werden immer noch weitere Verfahren in die Finanzierung genommen.



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