Was haben die neue –zukünftige- Abgeltungssteuer und Ihre Altersvorsorge gemeins Geschrieben am Montag, 07. April 2008 von firmenpresse Die Antwort ist ganz einfach: „Sie gehören zusammen“, darum denke vorher nach wer sich ewig bindet und wie!

Wer also bei seiner Altersvorsorgeplanung auf eine private Rentenversicherung setzt, braucht sich um die zukünftige Abgeltungssteuer keine Gedanken zu machen. Denn alle Rentenauszahlungen werden nur mit dem bei dem Rentenbeginn gültigen individuellen Ertragsanteil steuerpflichtig. Welche dann in der jährlichen Einkommensteuererklärung mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz versteuert werden – die Abgeltungssteuer greift also hier nicht. Das heißt der Fiskus beim Thema Abgeltungssteuer geht leer aus.

Auch steuerlich unbehelligt bleiben in der sog. Ansparphase alle staatlich geförderten Riester- und Rürup - Verträge. Alle Einzahlungen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben Steuer sparend geltend gemacht werden. Im Gegenzug dazu müssen die späteren Rentenauszahlungen dafür mit dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer unterworfen werden.
Egal ob sie jetzt „Riestern“ oder Rürup (en)“, oder ihnen ihr Arbeitgeber sogar die Möglichkeit einer Teilnahme an einer Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ermöglicht, gilt das Prinzip der so genannten „nachgelagerten Besteuerung“. Das heißt einfach ausgedrückt, dass die ausgezahlte Rente im Alter zum persönlichen Steuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung) werden muss. Die Einzahlungen sind hingegen steuerfrei.

Bei der Vielzahl der Ansparmöglichkeiten für Ihre Altersvorsorge und die ganze Steuerproblematik, sollten Sie jedoch auf den Rat von unabhängigen Spezialisten hören, oder diese mal beauftragen ob auch Ihre Anlagen abgeltungssteuerfrei bis jetzt getätigt worden sind. Setzen Sie auf unabhängige Berater – die sind die Profis auf diesem Gebiet – Sie in Ihrem.


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