OLG und LG Nürnberg stärken Anlegerschutz mit neuen Urteilen Geschrieben am Dienstag, 25. März 2008 von firmenpresse Vermittler von Kapitalanlagen können eine Schadensersatzverpflichtung nur in Ausnahmefällen auf die Vermittlungsgesellschaft abwälzen und haften grundsätzlich persönlich.

Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte konnten für ein Dutzend Anleger in zwei „Sammelverfahren“ vor dem OLG Nürnberg (Az. 2 U 2413/06) und dem LG Nürnberg (Az. 9 O 7977/05) Schadensersatzansprüche von € 106.054 und € 133.762 gegen Top-Vermittler einer Kapitalanlagegesellschaft sicherstellen.

In den Verfahren berief sich der Vermittler erfolglos auf seine Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter einer Vermittlungsgesellschaft, um seiner persönlichen Haftung zu entgehen. Die Gesellschaft hatte mit betrügerischen Anlagegeschäften einen Gesamtschaden im dreistelligen Millionenbereich verursacht.

In den vorgenannten Urteilen schoben die Gerichte dem Ansinnen des Vermittlers jedoch einen Riegel vor und setzten hohe Hürden für eine Haftungsverschiebung auf die Vermittlungs-GmbH. Die Beweislast für ein Auftreten für das Unternehmen liege alleine beim Anlagevermittler. Die Übergabe von Gesprächsprotokollen und Finanz- und Subventionsanalysen auf dem Briefpapier der Vermittlungsgesellschaft mit entsprechenden Unterschriften der Anleger reichten für den Beweis des Auftretens im Namen der Gesellschaft nicht aus. Ebenso wenig könne die Vorlage von Provisionsabrechnungen das Auftreten für die Firma im Außenverhältnis beweisen.

„Das OLG Nürnberg hat damit einen weiteren Meilenstein für den Anlegerschutz gesetzt und der vielfachen Praxis der Vorschaltung einer Kapitalvermittlungsgesellschaft zur Haftungsbegrenzung des Vermittlers eine Absage erteilt“, so Rechtsanwalt Bögelein, der die Anleger erfolgreich vertreten hatte.


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