Gefahrstoffbeauftragter HDT Fachveranstaltung am 08.-09. Mai 2008 in Essen Geschrieben am Freitag, 14. März 2008 von firmenpresse
Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine
Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der
verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung,
Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des
Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind. Der Unternehmer
ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu
erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person
vorgenommen werden - z. B. dem Gefahrstoffbeauftragten.


Seit 01. Januar 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft. Wie
die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung
legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die
verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Umfassende
Kenntnisse und vernünftige Interpretationen werden dafür vorausgesetzt.


Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für
den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen in allen
Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen.
Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er
sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem
Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den
Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den
Behörden und dem Versicherer fungieren.
Das Haus der Technik in Essen bietet dazu am 8.-9. Mai 2008 in Essen
einen Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ an.

Dieser zweitägige Fachkundelehrgang wird alle wichtigen Aspekte
praxisnah und hilfreich erläutern.
Eine Wiederholung ist für den 26.-27. August 2008 in Cuxhaven geplant.



Information
Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter Tel. 0201/1803-1 (Frau Ramzi), Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H050-05-331-8.html
bzw. unter
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H050-08-021-8.html






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