GEODE: BNetzA muss Bildung der Marktgebiete prüfen Geschrieben am Mittwoch, 09. Januar 2008 von firmenpresse Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG ist der Zugang zu den Gasversorgungsnetzen auf der Basis von nur zwei Verträgen, eines Einspeise- und eines Ausspeisevertrages, zu ermöglichen. Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes ist nur im Ausnahmefall möglich und muss von den Netzbetreibern gegenüber der Bundesnetzagentur begründet werden. Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, die Bildung der Marktgebiete zu überprüfen und hat gegebenenfalls die Zusammenlegung von Marktgebieten anordnen.

GEODE, der Verband der unabhängigen Strom- und Gasverteilerunternehmen begrüßt die von der Bundesnetzagentur angekündigte Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete von derzeit 14 auf insgesamt 8 Marktgebiete zum 01.10.2008 als einen guten Schritt in die richtige Richtung. „Grund zum Feiern besteht bei 8 Marktgebieten aber noch nicht“, ist sich GEODE-Präsident Christian Held sicher.

Wichtiger noch als die reine Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete ist eine Untersagung der Marktgebiete, in denen keinerlei nennenswerte Handelsaktivitäten stattfinden. „Jede Marktgebietsunterteilung steht der Schaffung eines liquiden Handelsmarktes entgegen und verhindert somit den Wettbewerb und damit letztlich auch günstigere Energiepreise“, so Held Schon jetzt sei sehr deutlich erkennbar, dass nennenswerte Handelsaktivitäten lediglich in den Marktgebieten E.ON Gastransport sowie BEB zu verzeichnen sind.

GEODE fordert deshalb, dass die Kleinteiligkeit der Marktgebietslandschaft ein schnelles Ende finden muss. „Es kann nicht sein, dass ein gesetzeswidriger Zustand auf die nächsten Jahre hin faktisch festgeschrieben werden soll. Die Bundesnetzagentur darf sich nicht ausschließlich auf freiwillige Zusagen durch die Netzbetreiber verlassen, sondern muss die Marktgebietsbildungen endlich prüfen und ggf. Zusammenlegungen verbindlich anordnen.“ Zumindest ist nach Ansicht der GEODE der Aufwand bei der Durchführung von marktgebietsüberschreitenden Transporten deutlich zu reduzieren. Marktgebietsübergreifende Kapazitätsbuchungssysteme sowie übergreifende Bilanz- und Ausgleichsmöglichkeiten für Händler müssen verpflichtend angeboten werden.

Der Verband hatte sich bereits in der Vergangenheit wiederholt für die Schaffung eines bundesweiten Marktgebiets eingesetzt und hat die Einführung des Zweivertragsmodells konzeptionell vorangetrieben.


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