partyjet.de-Energy Geschrieben am Samstag, 05. Januar 2008 von firmenpresse Senken Sie Ihre Energiekosten und wechseln Sie jetzt!
Finden Sie mit unserem bundesweit einheitlichen Preissystem für Strom den für Sie günstigsten Preis, und entscheiden Sie sich für den Wechsel. Auch unser Gaspoolantrag wird Ihnen zu Einsparungen von mindestens 5% verhelfen.

Wir übernehmen alle Wechselformalitäten für Sie - natürlich kostenlos!

Gewerbe: 14,5 cent netto
Privat: 14,9 cent brutto

Unbedingt prüfen vor dem Wechsel:
Sie wollen Ihren Strom- oder Gasanbieter wechseln? Dann sollten Sie einige wichtige Punkte berücksichtigen, damit Sie mit Ihrem neuen Anbieter auch zufrieden sind. Nachfolgend haben wir Ihnen daher die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die Sie vor oder bei Ihrem Wechsel berücksichtigen sollten. Arbeiten Sie diese Liste einfach durch.

Vergleichen lohnt sich!
Die Konditionen der Anbieter unterscheiden sich beträchtlich. Daher lohnt sich ein Vergleich. Achten Sie dabei auf Wechselgebühren, auf Mindestverbrauch oder auf andere zusätzliche Kosten. Nur der Gesamtpreis zählt! Vergleichen Sie Ihre Energiekosten jetzt bequem mit unserem Tarifrechner.

Zurücklehnen und Sparen!
Nach Annahme des Vertrages beginnt die Belieferung meist am 1. Tag des übernächsten Monats, jedoch nicht vor Beendigung Ihres bestehenden Liefervertrages mit dem bisherigen Lieferanten. Von diesem Zeitpunkt an profitieren Sie von den günstigeren Preisen! Die Wechselformalitäten (fristgerechte Kündigung des alten Liefervertrages und die Klärung aller Details) übernehmen wir für Sie.

Wer garantiert die Energielieferung?
Nach wie vor liefert ein nahe gelegenes Kraftwerk die Energie. Sie beziehen Ihren Strom also weiterhin aus dem gleichen Stromnetz, so dass die Versorgungssicherheit völlig unabhängig vom Anbieter ist. Ihr lokaler Netzbetreiber ist verpflichtet, Sie weiter mit Strom zu beliefern. Wir speisen aber die entsprechende Menge Energie ins Netz ein. Die Stromqualität verschiedener Anbieter unterscheidet sich technisch nicht. Der Strom kommt aus jeder Steckdose in Deutschland in der gleichen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Qualität. Auch Ihr Zählerstand wird weiterhin vom örtlichen Netzbetreiber abgelesen.
Im Falle der Gasversorgung verbleiben - genau wie bei Strom - Zähler und Leitungen im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch weiterhin die Zählerstände ablesen lässt. Auch hier ist der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu versorgen: Sie stehen also niemals ohne Gas da!

Wann kann ich kündigen?
Verträge mit Ex-Monopolisten lassen sich innerhalb von vier Wochen kündigen. Bei einigen neuen Anbietern werden Laufzeitvereinbarungen getroffen. Bei einem Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können sofort den Anbieter wechseln. Bei Ihrem Einzug in eine neue Wohnung übernimmt der lokale Anbieter automatisch die Versorgung. Selbstverständlich sind Sie aber auch hier nicht an diesen Anbieter gebunden. Sie können schon vor Ihrem Umzugstermin einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen, der dann die Wechselformalitäten für Sie übernimmt. Als Mieter können Sie auch ohne die Zustimmung des Vermieters den Stromanbieter wechseln, wenn Ihre Wohnung einen eigenen Zähler hat.
Da wir zur Zeit überhäuft werden mit Anfragen, war es uns leider noch nicht möglich eine Unterseite im Netz bereitzustellen. Wir bitten um Ihr Verständnis und werden das so schnell wie möglich erledigen.


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