Doppelt sparen mit My-Hammer.de – noch bis Ende dieses Jahres Handwerkerkosten s Geschrieben am Mittwoch, 24. Oktober 2007 von firmenpresse · Noch bis 31. Dezember bis zu 600 Euro bei handwerklichen
Leistungen sparen
· My-Hammer zeigt, was für die Steuerrückzahlung zu beachten ist



Neuss, den 24. Oktober 2007 – Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung erleichtert seit dem 1. Januar 2006 die Absetzbarkeit von handwerklichen Dienstleistungen. Darunter fallen Kosten für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Erneuerung von Fliesen oder Parkett, Pflege- und Wartungsarbeiten wie die Renovierung des Badezimmers oder das Streichen und Tapezieren von Innenwänden. Auch Garten- und Wegearbeiten auf dem Grundstück sind hier inbegriffen.

Private Haushalte können jährlich Aufwendungen für Arbeitskosten in Höhe von maximal 3000 Euro für Handwerksleistungen beim Finanzamt geltend machen und erhalten dafür eine Steuerermäßigung von 20 Prozent. Umgerechnet können damit bis zu 600 Euro gespart werden.
Wer also eine Instandhaltung oder Instandsetzung seines Hauses oder seiner Wohnung plant, sollte deshalb unbedingt noch vor Ende dieses Jahres den Handwerker kommen lassen. Günstige und kompetente Experten dafür findet man auf www.My-Hammer.de, dem Marktführer unter den Auktionsportalen für Handwerksaufträge und Dienstleistungen.

Zu beachten ist, dass nur die Arbeitskosten, das heißt der Arbeitslohn des Handwerkers einschließlich des Anteils der Mehrwertsteuer, absetzbar sind - nicht jedoch die anfallenden Materialkosten.

Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung problemlos gewährt, muss die Rechnung per Überweisung bezahlt werden. Nur so kann die Zahlung auf dem Konto des Handwerkers nachgewiesen werden. Dabei muss die Rechnung den Arbeitslohn und die Mehrwertsteuer getrennt aufweisen. My-Hammer.de rät, Kontoauszüge und Überweisungsbelege der Bank für spätere Nachweise bei den Steuerbehörden unbedingt aufzubewahren.

Grundsätzlich gilt: Sowohl Eigentümer als auch Mieter von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken können die Steuererstattung beantragen. Steuerlich begünstigt wird derjenige, der die Leistungen bezahlt hat.

Tipp: Schnell einen Experten auf www.My-Hammer.de suchen, bevor das Jahr zu Ende geht, und doppelt sparen.

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