DIS Deutsche Inkassostelle: Wichtige zivilrechtliche Hintergründe im Abo-Betrug Geschrieben am Donnerstag, 20. September 2007 von firmenpresse Eingestellt: Sammelermittlung gegen angebliche Abo-Betrüger im Internet

Eschborn, im September 2007: Die Deutsche Inkassostelle GmbH begrüßt die neuerlichen Entwicklungen im Falle der angeblichen Internet Abo-Betrüger. Der Fall wurde von der DIS Deutsche Inkassostelle aufmerksam verfolgt. Internetnutzer warfen einem Internetanbieter vor, unrechtmäßige Forderungen für Internetdienstleistungen zu stellen. Sie seien nicht über deren Kostenpflichtigkeit und Abonnement-Regelung informiert worden, was die Deutsche Inkassostelle bezweifelt hatte. Die Sammelermittlung der Staatsanwaltschaft in 5000 Fällen hat keine Hinweise auf einen Betrug ergeben. In rund 4500 Fällen wurde das Strafverfahren inzwischen eingestellt, berichtet die DIS Deutsche Inkassostelle unter Berufung auf verschiedene Quellen. Nach Erfahrung der Deutschen Inkassostelle häufen sich solche haltlosen Verdächtigungen.


Die DIS Deutsche Inkassostelle GmbH, die auf Mengeninkasso im E-Commerce spezialisiert ist, betont vor allem die zivilrechtlichen Hintergründe des Falls. „Dass die Strafverfahren eingestellt wurden, ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des E-Commerce. Doch noch wichtiger ist nach Erfahrung der Deutschen Inkassostelle die zivilrechtliche Seite. Die Nutzer sollten das Internet nicht als anonymen, rechtsfreien Raum ansehen. Zivilrechtlich gesehen muss jeder Internetnutzer auch für in Anspruch genommene kostenpflichtige Leistungen bezahlen“, sagt Udo Polzin, Geschäftsführer der DIS Deutsche Inkassostelle GmbH.

Den zusätzlichen Vorwurf des Datenausspähens im besagten Fall konnte die Staatsanwaltschaft entkräften, indem die auf der Rechnung angegebenen IP-Adressen der Strafanzeigensteller überprüft wurden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte auch, dass sich die möglichen Kosten und Abonnement-Regelungen klar ersichtlich auf den jeweiligen Webseiten befanden. „Wir haben nicht feststellen können, dass es sich um Betrug handelt (…) Leute, die sich im Internet tummeln, müssen darauf achten, was sie tun“, so Gerd Neuber von der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Diese Entwicklung deckt sich auch mit der Erfahrung der Deutschen Inkassostelle. Viele Verbraucher nehmen leichtfertig Angebote im Internet wahr, ohne sich über die entstandenen Kosten klar zu sein, kritisiert die Deutsche Inkassostelle. Beim Abschluss von Verträgen sei im Internet die gleiche Sorgfalt erforderlich wie beim Abschluss schriftlicher Verträge, mahnten die Ermittler (Quelle: AFP). Dieser Aussage schließt sich die DIS Deutsche Inkassostelle an.


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