Schadensersatzansprüche gegen Vermittler von Ulrich Engler-Produkten Geschrieben am Freitag, 10. August 2007 von firmenpresse Frankfurt a.M., 10.8.2007. Die auf US-amerikanisches Kapitalanlegerrecht spezialisierte Kanzlei Winheller Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main teilte gestern mit, die Interessen zahlreicher deutscher Anleger zu vertreten, die in Produkte des seit Monaten in der Kritik stehenden Unternehmens Private Commercial Office, Inc. (PCO) aus Florida, USA investierten. Nach den kürzlich durchgeführten Razzien in Deutschland, Frankreich und der Schweiz gegen mehrere Tatverdächtige hätten sich innerhalb kurzer Zeit viele Anleger mit der Bitte um Unterstützung gemeldet. Von 5.000,- bis zu 300.000,- Dollar hätten sie bei Engler angelegt. Insgesamt sei davon auszugehen, dass Engler Schäden im dreistelligen Millionenbereich verursacht habe.

Ulrich Engler und sein Unternehmen PCO waren durch auffällige Anzeigenkampagnen, unter anderem in großen Tageszeitungen wie der Süddeutschen und der FAZ, sowie durch medienwirksame Sponsoringaktivitäten aufgefallen. Die Produkte Englers versprachen den Anlegern Renditen von mehreren Prozent pro Monat. Ulrich Engler, gegen den seit längerem ein Haftbefehl vorliegt, hielt sich offenbar die gesamte Zeit über in den USA auf. Reißenden Absatz fanden seine Produkte in Europa dennoch – insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Möglich war dies durch die tatkräftige Unterstützung heimischer Finanzmakler, die hohe Vermittlungsprovisionen verdienten.

„Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den Produkten Ulrich Englers um ein typisches Schneeballsystem handelt, das gerade in sich zusammenbricht. Wie immer in solchen Fällen, rechnen wir nun mit einem Wettlauf der geprellten Anleger um die beste Ausgangsposition für mögliche Schadensersatzansprüche. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, sozusagen“, so Rechtsanwalt Stefan Winheller, geschäftsführender Partner der Kanzlei. Eine Sammelklage in den USA dürfte von vornherein ausgeschlossen sein. „Sie werden niemanden finden, der Ihnen eine solche Klage finanziert“, meint Winheller. „Sammelklagen machen nur dann Sinn, wenn eine ausreichend große Haftungsmasse auf der Gegenseite vorhanden ist, um dann später auch die erstrittenen Forderungen durchzusetzen. Eine Forderung, die im Erfolgsfall nichts wert ist, weil Herr Engler mitsamt seinen Millionen in Südamerika oder sonstwo untergetaucht ist, macht den Anlegern und damit auch den einen solchen Prozess finanzierenden Anwälten wenig Freude. Sie können daher davon ausgehen, dass wir die Ansprüche unserer Mandanten in Deutschland geltend machen werden.“

Die Vermittler der Engler-Produkte werden sich im Laufe der nächsten Monate mit Schadensersatzansprüchen in Millionenhöhe konfrontiert sehen. Sie werden für die Anleger häufig die einzig greifbaren Anspruchsgegner sein, nachdem Ulrich Engler selbst nicht zu fassen ist. „Ehrlich gesagt hält sich mein Mitleid mit den Vermittlern in Grenzen. Wer die seit Monaten öffentlich diskutierten kritischen Beiträge über Engler unbeachtet lässt und seine beruflichen Pflichten über der Aussicht auf gute Provisionen vernachlässigt, darf sich nicht wundern, wenn es ihm nun an den Kragen geht. Ich hoffe, die Vermittler sind zumindest gut versichert,“ so Winheller. Aber selbst dann dürfte wohl die berufliche Existenz vieler Berater ernstlich gefährdet sein. Viele von ihnen sind seit Jahren als Finanzmakler tätig. Durch den kurzzeitigen Vertrieb der kriminellen Engler-Produkte dürften sie ihr Vertrauen bei ihren Kunden auf lange Sicht verspielt haben.


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