iclear Rechtssicherheit im Online-Handel - Zusammenarbeit mit Medienjurist Micha Geschrieben am Mittwoch, 06. Juni 2007 von firmenpresse Mannheim. iclear (www.iclear.de), das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet, sorgt für Rechtssicherheit. Ab sofort bietet das Unternehmen seinen Shop-Partnern die Möglichkeit, sich bei einem versierten Juristen über Fragen zum Medienrecht zu informieren.


„Viele Online-Händler sehen sich angesichts von Abmahnwellen und strittigen Rechtsfragen überfordert“, beobachtet iclear-Geschäftsführer Michael Sittek. Grund genug für den Sicherheits-Abrechnungsspezialisten, zumindest in seinem Bereich Abhilfe zu schaffen: Wer sein Online-Geschäft auch juristisch auf solide Beine stellen will und Partner von iclear ist, hat daher gute Karten. Denn iclear arbeitet mit dem versierten Medienrechtler Michael Rohrlich (www.ra-rohrlich.de) zusammen und bietet seinen Partnern die Möglichkeit, von dessen Wissen zu profitieren.

So informiert der Medienrechtler unter anderem in den Newslettern, die iclear regelmäßig an seine Kunden verschickt, über aktuelle Rechtsfragen zum Internet. Der auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwalt gibt hier Tipps und Anregungen, worauf Sie als Internet-Nutzer und -Anbieter achten sollten. „Als treuhänderischer Online-Zahlungsabwickler ist es unsere Aufgabe, das Internet für alle Beteiligten sicherer zu machen. Mit unserem Informationsangebot zu Gesetzgebung und Rechtsprechung wollen wir diesem Anspruch auch in dieser Hinsicht gerecht werden“, erklärt iclear-Geschäftsführer Michael Sittek dazu.

Vorsicht Impressumspflicht

Maßgebliche juristische Informationsquelle für alle Inhaber von Webseiten ist das Telemediengesetz (TMG), das seit 1. März 2007 in Kraft ist. Dort ist zum Beispiel klar definiert, in welchen Fällen eine Website über ein Impressum verfügen muss. Auch die Pflicht zur Auskunftserteilung über gespeicherte Daten und die redaktionelle Sorgfaltspflicht sind dort geregelt.

Michael Rohrlich: „Nach der Gesetzesnovelle fallen heute nahezu alle Webseiten unter die Impressumspflicht. Ausgenommen sind lediglich rein private Sites ohne jeglichen kommerziellen Inhalt. Aber: Als kommerzieller Inhalt kann schon das Schalten eines Fremdbanners auf der eigenen Webseite dienen.“ Auf der sicheren Seite befinde sich der Anbieter einer Website, wenn er selbst als privater Betreiber ein Impressum auf seiner Seite platziere, so der Medienjurist.

Weiterführende Informationen zum neuen Telemediengesetz finden sich unter rechtssicher.info.


Aktuelle News:
Hier erhalten Sie einen aktuellen Überblick über die Schlagzeilen der deutschen Medien. Stündlich aktualisiert
  • Internet
  • Gesundheit
  • Nachrichten
  • Recht
  • Umwelt
  • Sonstiges
  • Börse
  • Handy
  • Politik
  • Software
  • Wirtschaft
  • Wissenschaft
  • Web-Verzeichnis:
    Dies ist eine umfassende Business-Suchmaschiene für Unternehmer aus dem Mittelstand.
    lupe Seite anmelden | Live-Suche
    Suche in:  

    Unternehmens-Software:
    Hier ist die Marktübersicht mit detaillierten Informationen über betriebliche Softwareprodukte, Branchensoftware, Standard- und Systemsoftware, technisch-wissenschaftliche Programme mit Herstellerinformation und Bezugsquellen.

    iclear Rechtssicherheit im Online-Handel - Zusammenarbeit mit Medienjurist Micha

    Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

    Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.