Restrukturierung ohne Insolvenz: Was das für Unternehmen bedeutet Geschrieben am Montag, 24. Mai 2021 von firmenpresse Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen wird erstmals eine Unternehmenssanierung, auch gegen den Willen einzelner Gläubiger, außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich sein.

Ende 2020 hat der Bundesrat das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) gebilligt. Damit konnten das Gesetz StaRUG) sowie weitere GesetzesCOVInsAG), zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Was das neue Gesetz bedeutet

Die Anpassungen des COVInsAG und das neue Sanierungsverfahren nach dem StaRUG sollen Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Schieflage geraten sind, eine Alternative zu einer Insolvenz bieten. ?Der Vorteil dieser prEcovis in Leipzig.

Anwendbar ist die Unternehmenssanierung allerdings nur, wenn weder eine

Insolvenzantragsgr

Im neuen Gesetz sind die Insolvenzantragsgr

FEcovis in Hamburg. Seine Leipziger Kollegin N

Vertragspartner von Krisenbetrieben k

Als Instrument der au

Dies gilt beispielsweise auch f

Kontrovers diskutiert wurde die im Regierungsentwurf vorgesehene Haftungsversch

Wer vom StaRUG profitieren kann

Eine Sanierung nach dem StaRUG einzuleiten und durchzuf

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden im Jahr 2021 voraussichtlich zu vielen Sanierungs- und Insolvenzf

Fr

Unternehmenskrisen entstehen schleichend und werden oft nicht rechtzeitig erkannt. Ein Fr

Stakeholderkrise

Streit im Gesellschafterkreis

Konflikte etwa im Betriebsrat, bei Banken, Kunden oder Lieferanten

Gesundheitsprobleme des Unternehmers

Hohe Mitarbeiterfluktuation in der ersten und zweiten F

Hoher Krankenstand

Produkt- und Absatzkrise

Aufbau von (Lager)-Best

R

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Erh

Strategiekrise

Fehlende Strategieformulierung

Abh

Geringe Digitalisierungskompetenz

Produkte am Ende des Produktlebenszyklus

Sinkende Marktanteile und kontinuierlicher Margenverlust

Verschlechterung der Quote von Angebot zu Auftrag

Akute Krise

Verluste

Negativer operativer Cashflow

Ausgesch

K

Zahlungs- und Lieferstockungen

Nils Krause, Rechtsanwalt und Fachanwalt fEcovis in Hamburg

Katja N, WirtschaftsprEcovis in Leipzig

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterst

Dar

www.ecovis.com



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