Unternehmen müssen Corona-Hilfen korrekt angeben und versteuern Geschrieben am Dienstag, 23. März 2021 von firmenpresse

Corona-Hilfen sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Unternehmen mittich in Landshut.

Seit 24. November 2020 m

Die Beh

um welche Corona-Hilfe es genau geht

wie hoch der Betrag ist

wann die Hilfe bewilligt und

wann sie gezahlt wurde.

Elektronisches Meldeverfahren

Die Meldeverordnung sieht ein elektronisches Meldeverfahren vor. Das soll die Fehleranf

Unbedingt alles angeben und Anlage Corona ausf

Die Meldepflicht soll Steuerpflichtige, die Corona-Hilfen bekommen haben, zu mehr Steuerehrlichkeit bewegen. F0 die Anlage Corona. ?Wer hier nicht alles gewissenhaft angibt, riskiert Steuerverk

Wer die Hilfen nicht gebraucht hat, sollte schleunigst zur

Aktuell ermitteln zahlreiche BehMissbrauchs von Corona-Hilfen. Vor diesem Hintergrund r



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