OLG Celle: Daimler AG muss Rückrufbescheid vorlegen und Angaben zum Typengenehmi Geschrieben am Donnerstag, 18. März 2021 von firmenpresse

Das Oberlandesgericht Celle folgt der Einsch

Der Autobauer muss den R

Der von HAHN Rechtsanwgaben hinsichtlich dieser Regelung gemacht zu haben.

Neben der Vorlage des KBA-R

Dieser und weitere Hinweise und Beschl

Diese Entwicklungen vor Oberlandesgerichten stehen im klaren Widerspruch zu den Behauptungen der Daimler AG, Landes- und Oberlandesgerichte wzustehenden Anspruch auf Schadensersatz zu verfolgen.

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Hahn Rechtsanw
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanw


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