Datenschutz gilt auch im Homeoffice Geschrieben am Dienstag, 09. März 2021 von firmenpresse

Homeoffice statt B

Private USB-Sticks sind tabu

Personenbezogene Daten m"Wer in der eigenen Wohnung arbeitet, darf zum Beispiel nur die vom Arbeitgeber bereitgestellte Hard- und Software nutzen. Private USB-Sticks oder lokale Festplatten sind tabu", erkl"Die Daten sollten nur auf den gesicherten Servern "

Strenge Regeln gelten auch f"Am besten nutzen Arbeitnehmer ein Aktenvernichtungsger", sagt R+V-Experte Wei"Noch besser ist es nat"

Eigener Arbeitsraum ist gut - aber nicht Pflicht

Ein abschlie"Ein eigenes Zimmer ist aus Sicht des Datenschutzes nat", sagt Roland Wei"Wenn kein Platz vorhanden ist, sollten Arbeitsunterlagen in einem abschlie"

Zudem empfiehlt der Experte, beim Verlassen des Arbeitsplatzes alle Ger

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06172/9022-131
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