Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig Geschrieben am Mittwoch, 24. Februar 2021 von firmenpresse

Viele Arbeitgeber geben ihren Arbeitnehmern per Gehaltsumwandlung monatlich Tankgutscheine oder mieten Werbefl

Was musste das Bundessozialgericht entscheiden?

Ein Arbeitgeber hatte mit seinen Arbeitnehmern eine Gehaltsumwandlung vereinbart. Sie verzichteten auf 65 Euro des Arbeitslohns. Stattdessen bekamen sie vom Arbeitgeber monatlich einen 44-Euro-Tankgutschein. Au

Was haben die Richter entschieden?

Die Richter des Bundessozialgerichts kassierten das Urteil des Landessozialgerichts wieder (B 12 R 21/18 R). Zum Nachteil des Arbeitgebers gaben sie der Deutschen Rentenversicherung recht. Eine Gehaltsumwandlung ist sozialversicherungsrechtlich nicht zul

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Bei Tankgutscheinen bis 44 Euro gilt seit 2020, dass Arbeitgeber sie nur noch zus

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