Deutsche Umwelthilfe gewinnt Gerichtsverfahren zur korrekten Angabe von Energiev Geschrieben am Mittwoch, 03. Februar 2021 von firmenpresse



- DUH erzielt zum Schutz von Mietern und K
- Gro
- Die f
- Angesichts massiver Verst

Berlin (ots) - Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Unternehmen von Poll Immobilien stellt das Oberlandesgericht Frankfurt klar: Franchisegeber wie von Poll Immobilien haften rechtlich f

Dazu J"Das ist ein gutes und wichtiges Urteil f"

Mehrere bei von Poll Immobilien als Franchisenehmer t

Die DUH forderte das Immobilienmaklerunternehmen daraufhin auf, bei der Bewerbung von Immobilien in der von ihrem Franchisenehmer geschalteten Immobilienanzeige alle f

Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in dem Rechtsstreit in beiden Instanzen vertrat: "Bereits in einem ersten von der DUH erfolgreich abgeschlossenen Berufungsverfahren hat das OLG K"

Das Unternehmen pr

Link:

Das Urteil finden Sie unter: http://l.duh.de/p210203

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J
0171 3649170, resch@duh.de

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07731 9995 11, sauter@duh.de

Roland Demleitner, Rechtsanwalt
0171 5311444, rd@roland-demleitner.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V.,


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