IHK-Vollversammlung senkt Ausgleichsrücklage / Nettoposition und beschließt Neuf Geschrieben am Donnerstag, 07. Januar 2021 von firmenpresse #GemeinsamUnternehmen Vor- und Nachteile für Unternehmen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg lr letzten Sitzung in 2020 beschlossen und setzt damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) aus dem Jahr 2020 um.

?Wir sind froh, dass diese Fragestellung nun vom BVerwG entschieden wurde, auch wenn sich eine andere Rechtsauffassung damit durchsetzt?, bemerkt IHK-Pr

?Bei dieser Fragestellung kann man sehr unterschiedlicher Rechtsauffassung sein?, sagt IHK-Pr

In der Konsequenz hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg auf Beschluss der Vollversammlung ihre Nettoposition und Ausgleichr

Zu den Konsequenzen f k



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