Meldepflicht bei Internationalen Steuergestaltungen: Das ist zu beachten Geschrieben am Montag, 28. Dezember 2020 von firmenpresse

Ist eine Dividendenzahlung oder eine Zins- oder Lizenzzahlung an ein verbundenes Unternehmen im Ausland meldepflichtig? Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Damit ist die zum 1. Juli 2020 in Kraft getretene Meldepflicht eine Herausforderung f

Eine Dividendenzahlung mit Auslandsbezug wird in der Regel nicht zu einer Meldepflicht f-Benefit-Test?, also einem Relevanztest, meldepflichtig sein (siehe Tipp).

?Auch eine normale Zinszahlung kann eine Meldepflicht ausl

Diese Beispiele zeigen, dass felt wird.

Wann liegt eine meldepflichtige Gestaltung vor?

Grunds

So l

Die Meldung ist innerhalb von 30 Tagen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Bundeszentralamt f

Tipp

Mehr zu meldepflichtigen Steuergestaltungen und dem Main-Benefit-Test erfahren Sie hier: https://de.ecovis.com/aktuelles/anzeigepflicht-bei-grenzueberschreitenden-steuergestaltungen-beachten

Armin Weber, Wirtschaftspr

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterst

Dar

www.ecovis.com



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