TÜV Rheinland: 2021 entfällt der Unterlassungszwang bei Berufskrankheiten Geschrieben am Mittwoch, 16. Dezember 2020 von firmenpresse Zur Anerkennung einer Berufskrankheit muss die Arbeit nicht mehr aufgegeben werden / Bedeutung der Prävention in der Arbeitsmedizin / Weitere Informationen www.tuv.com/arbeitsmedizin

Die Berufskrankheiten-Verordnung mit ihrer Berufskrankheiten-Liste bestimmt in Deutschland, was als Berufskrankheit anerkannt ist. Jeder Krankheit wird dort eine eigene Nummer beziehungsweise Ziffer zugeordnet. Bei neun Berufskrankheiten-Ziffern ist eine Anerkennung bisher nur mArbeitsmedizin bei T

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