Zahlung eines Vorschusses steht Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte n Geschrieben am Dienstag, 08. Dezember 2020 von firmenpresse Außerordentliche Einkünfte, z. B. Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen, werden mittels der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert.

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Der Bundesfinanzhof hatte den Fall eines Fahrradfahrers zu entscheiden, der 1993 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde und seitdem schwerbehindert ist. Er erhielt von der gegnerischen Versicherung im Jahr 2006 Zahlungen i. H. v. 25.000
Das Finanzamt hatte eine erm


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