Sonntagsöffnung als Corona-Maßnahme erlauben Geschrieben am Dienstag, 27. Oktober 2020 von firmenpresse

Vor dem Hintergrund der Freigabe von zus"Ebenso wie der Lockdown durch den Staat zum Schutz der B" stellt Harald Ortner, Vorstand des German Council of Shopping Places, fest und erkl"Die von der Landesregierung NRW vorgesehene Regelung dient dem Schutz der B

Gleichzeitig bekommt so der station

Vor diesem Hintergrund fordern wir die Gewerkschaften auf, diese Sichtweise zu teilen und alte Pfade zu verlassen, um der besonderen Situation in verantwortungsvoller Weise Rechnung zu tragen."

Aus Sicht des GCSP sollten alle vier Sonntage vor Weihnachten und die zwei nach Weihnachten von dieser Regelung profitieren. Ein bundesweite Vereinheitlichung w

Der German Council of Shopping Centers e.V. (GCSC) nennt sich derzeit in German Council of Shopping Places um. Er wird damit seiner Aufgabe als bundesweite einzige Interessenverband des Handels und der Handelsimmobilienwirtschaft gerechter, da so die unterschiedlichen und vielseitigen lebendigen Marktpl

Pressekontakt:

Ingmar Behrens, Bevollm
mailto:ibehrens@gcsc.de mailto:/ingmar@behrensundbehrens.de
Mobil 0049(0)171 5139239, 0049 431(0)66 111 88 11


Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/63255/4746542
OTS: German Council of Shopping Places

Original-Content von: German Council of Shopping Places,


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