Das Ende der Abmahnindustrie - "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" vera Geschrieben am Freitag, 09. Oktober 2020 von firmenpresse

Kaum ein Onlineh"Kleingedruckten" auf der Internet-Seite. Darauf hat sich eine ganze "Abmahnindustrie", die solche Fehler nicht um des fairen Wettbewerbs Willen, sondern als Einnahmequelle systematisch aufgriff, spezialisiert. Dies bedeutete bisher in der t"Gesetz zur St" beschlossen.

"Wir freuen uns, dass unsere schon jahrelange Forderung nach einer Reform des Abmahnwesens in einer breiten Verb", so Christoph Wenk-Fischer, Rechtsanwalt und Hauptgesch"Dass bei Verbionspflichten sind von einer Kostenpflicht ausgenommen. Gleiches gilt f", so Wenk-Fischer erl

Vorgesehen ist ebenfalls, dass bei "nur unerheblichen Beeintr" eine Vertragsstrafe nicht mehr als 1.000 Euro betragen darf. Auch der sogenannte "Fliegende Gerichtsstand", nach dem sich der Abmahnende im Streitfall das zust

Einen Wermutstropfen gibt es allerdings noch: Abmahnende Verb"Nur so h"

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